Know Before You Go: Aktuelle Informationen für Reisen in das Vereinigte Königreich
Diese Website wird von der British Tourist Authority, der britischen Tourismusbehörde, handelnd unter dem Namen VisitBritain, betrieben. Wir wollen, dass so viele Menschen wie möglich diese Website nutzen können. Dies bedeutet zum Beispiel, dass Sie in der Lage sein sollten:
Wir haben auch den Text der Website so gestaltet, dass dieser so einfach wie möglich zu verstehen ist.
Wenn Sie körperlich behindert sind, bietet Ihnen das AbilityNet Anweisungen darüber, wie Sie die Funktionsweise Ihres Geräts so einstellen können, dass dieses einfacher zu nutzen ist.
Wir wissen, dass einige Teile dieser Website nicht vollständig zugänglich sind:
Bitte kontaktieren Sie uns unter den unten angegebenen Angaben, sollten Sie Inhalte dieser Website in einem zugänglicheren Format benötigen, zum Beispiel als PDF.
Zu den zugänglicheren Formaten zählen: Großdruck, Easy Read (leicht lesbarer Inhalt), Audioaufnahme und Blindenschrift (Braille).
Wir werden uns mit Ihrer Anfrage befassen und uns innerhalb von zehn Tagen bei Ihnen melden.
Wir bemühen uns stets, die barrierefreie Zugänglichkeit dieser Website zu verbessern. Sollten Sie auf Probleme stoßen, die unten nicht aufgelistet sind, kontaktieren Sie uns bitte unter:
Die nationale Behörde für Gleichheit und Menschenrechte, die Equality and Human Rights Commission (EHRC), ist für die Durchsetzung der Richtlinien über die barrierefreie Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen der Organe des öffentlichen Sektors (Nr. 2) 2018 [Public Sector Bodies (Websites and Mobile Applications) (No. 2) Accessibility Regulations (No. 2) 2018] zuständig. Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihrer Beschwerde durch uns nicht zufrieden sein, kontaktieren Sie bitte den Equality Advisory and Support Service (EASS).
VisitBritain ist verpflichtet, den barrierefreien Zugang auf ihre Website zu ermöglichen. Diese Pflicht ergibt sich aus den Richtlinien über die barrierefreie Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen der Organe des öffentlichen Sektors(Nr. 2) 2018 [Public Sector Bodies (Websites and Mobile Applications) (No. 2) Accessibility Regulations 2018].
Diese Website erfüllt zum Teil die Anforderungen der Richtlinien über die Zugänglichkeit von Webinhalten AA Standard (WCAG 2.1) mit Ausnahme der nicht erfüllten Anforderungen, die unten aufgelistet sind.
Die unten aufgelisteten Inhalte sind aus den nachfolgend genannten Gründen nicht zugänglich.
Manche Bilder bieten keinen Alternativtext, so dass die Nutzer von Screenreadern zur Zeit keinen Zugang auf diese Informationen haben können. Dies stimmt mit den Erfolgskriterien 1.1.1 der WCAG 2.1 (Nicht-textueller Inhalt) nicht überein.
Manche Texte bieten keinen hinreichenden Farbkontrast, so dass Nutzer mit schwacher Sehkraft möglicherweise Schwierigkeiten haben werden, den Vordergrund vom Hintergrund zu unterscheiden. Dies stimmt mit den Erfolgskriterien 1.4.3 der WCAG 2.1 (Mindestkontrast) nicht überein.
Manche unserer Hyperlinks bieten nicht die erforderte Verständlichkeit der Beschreibung, so dass die Nutzer von Screenreadern beim Verstehen der Bedeutung solcher Inhalte auf Schwierigkeiten stoßen können. Dies stimmt mit den Erfolgskriterien 2.4.4 der WCAG 2.1 (Aussagekräftigkeit eines Links) nicht überein.
Nutzern ist es nicht möglich, die Größe des Texts zu ändern, ohne dass dabei Inhalte verloren gehen. Dies stimmt mit den Erfolgskriterien 1.4.4 der WCAG 2.1 (Textgröße) nicht überein.
Manche unserer interaktiven Elemente, zum Beispiel Landkarten, sind Nutzern von Screenreadern nicht zugänglich. Dies stimmt mit den Erfolgskriterien 1.1.1 der WCAG 2.1 (Nicht-textueller Inhalt) nicht überein.
Viele unserer älteren PDFs und Word-Dokumente erfüllen nicht die Normen für die Zugänglichkeit. Zum Beispiel kann es vorkommen, dass sie nicht so strukturiert sind, dass der Zugriff auf sie mit dem Screenreader möglich ist. Dies stimmt mit den Erfolgskriterien 4.1.2 der WCAG 2.1 (Name, Rolle, Wert) nicht überein.
Manche unserer PDFs und Word-Dokumente sind für die Bereitstellung unserer Dienstleistungen wesentlich. Zum Beispiel haben wir PDFs, die Informationen über den Zugang auf unsere Dienstleistungen bereitstellen, oder Formulare, die als Word-Dokumente veröffentlicht worden sind.
Die Richtlinien über die Zugänglichkeit verlangen nicht, dass wir PDFs oder andere Dokumente, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht worden sind, reparieren wenn diese für die Bereitstellung unserer Dienstleistungen nicht wesentlich sind.
Die Übertragung von Live-Videos bietet keine Untertitel. Dies stimmt mit den Erfolgskriterien 1.2.4 der WCAG 2.1 (Untertitel - live) nicht überein.
Wir haben nicht die Absicht, für die Übertragung von Live-Videos Untertitel bereitzustellen, weil die Übertragung von Live-Videos, von der Erfüllungspflicht nach den Richtlinien über die Zugänglichkeit befreit ist.
Diese Website wird regelmäßig getestet. Für diese Tests verwenden wir Monsido, ein Tool zum Testen der Zugänglichkeit.
Wir haben die Hauptplattform unserer Website getestet, welche Sie hier finden können: www.visitbritain.com
Wir haben eine Arbeitsgruppe für das Gebiet der digitalen Zugänglichkeit gebildet, die das Projekt zur Verbesserung unserer Website und deren Zugänglichkeit führt.
Wir haben die Herausforderungen erkannt und befassen uns derzeit damit, die Probleme bis zum 23. September 2020 zu lösen.
Diese Erklärung wurde am 23. September 2019 vorbereitet. Sie wurde zuletzt am 06. Mai 2020 aktualisiert.